Einrichtungsbeirat

Der Einrichtungsbeirat übernimmt die Vertretung der Bewohnerinteressen. Das Gremium wird alle zwei Jahre von den Bewohnerinnen und Bewohnern gewählt und besteht aus 3 Mitgliedern.

Die Aufgaben des Einrichtungsbeirates sind sehr vielfältig und seine Mitwirkung ist für das Haus ein wesentlicher Gradmesser für die Qualität der Versorgung aus der Sicht der Bewohnerinnen und Bewohner.